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Evonik treibt die grüne Transformation der Industrie voran. Mit unserer neuen Innovationsstrategie fokussieren wir uns noch stärker auf das Thema Nachhaltigkeit. Dazu bündelt wir einen großen Teil der F&E-Aktivitäten in drei neuen Innovationswachstumskernen. Sie sollen bis zum Jahr 2032 bezogen auf 2023 einen zusätzlichen Umsatz von 1,5 Milliarden € erreichen.
Auf der folgenden Seite finden Sie unsere Capital Markets Days & sonstigen Events.
Investor Relations News
Ad-hoc Mitteilungen
Emittenten von in der Europäischen Union emittierten Finanzinstrumenten sind verpflichtet, öffentlich nicht bekannte Informationen, die unmittelbar den Emittenten betreffen und die geeignet sind, den Kurs solcher Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen, unverzüglich publik zu machen (Artikel 17 Marktmissbrauchsverordnung). Dies erfolgt durch sogenannte Ad-hoc-Mitteilungen.
Stimmrechtsmitteilungen
Aktionäre der Evonik Industries AG sind nach §§ 33 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) (bis 2. Januar 2018: §§ 21 ff. WpHG) verpflichtet, Veränderungen in der Höhe ihres Stimmrechtsanteils, die bestimmte Schwellen erreichen bzw. unter- oder überschreiten (Prozentanteile: 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50, 75), unverzüglich gegenüber der Evonik Industries AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen anzuzeigen. Mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent erstreckt sich diese Pflicht auch auf Veränderungen beim Halten von Finanzinstrumenten im weitesten Sinne, die einem Investor ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene Evonik-Aktien zu erwerben. Die Evonik Industries AG ist gemäß § 40 WpHG (bis 2. Januar 2018: § 26 WpHG) zur Veröffentlichung dieser Mitteilungen verpflichtet.
Die von der Evonik Industries AG vorgenommenen Veröffentlichungen gemäß § 40 WpHG (bis 2. Januar 2018: § 26 WpHG) finden Sie auf dieser Seite.
Wir bitten Aktionäre, die verpflichtet sind, der Evonik Industries AG eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen mitzuteilen, um Übersendung der entsprechenden Mitteilung an:
Email: investor-relations@evonik.com
Fax: +49 201 177-3140
Wir veröffentlichen Stimmrechtsmitteilungen in der Sprache, in der sie uns zugegangen sind. Daher kann es vorkommen, dass die Mitteilungen ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache oder in beiden Sprachfassungen auf unserer Homepage erscheinen.
Directors’ Dealings
Mitteilungen über meldepflichtige Wertpapiergeschäfte nach Art. 19 MMVO / §15A WPHG A.F.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Evonik Industries AG sowie die mit diesen in enger Beziehung stehenden natürlichen und juristischen Personen sind nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) verpflichtet, Eigengeschäfte mit Evonik-Aktien, Evonik-Schuldtiteln, damit verbunden Derivaten und anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten (sogenannte Directors’ Dealings) an Evonik und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden. Eine Mitteilungspflicht besteht, sobald das Gesamtvolumen der Geschäfte eines Mitglieds des Vorstandes oder des Aufsichtsrates oder der mit ihm in enger Beziehung stehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres ein Transaktionsvolumen von 50.000 Euro erreicht.
Mitarbeiteraktienprogramm
Evonik ist bestrebt, seine Mitarbeiter an der Wertentwicklung angemessen zu beteiligen. Im Jahr 2024 legte das Spezialchemieunternehmen erneut ein aktienbasiertes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm auf.
Um dieses Programm zu realisieren, macht der Evonik-Vorstand von der durch die ordentliche Hauptversammlung am 31. August 2020 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Der Aufsichtsrat hat dem Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.
Evonik wird über die zum Aktienrückkauf ausgeführten Transaktionen regelmäßig auf dieser Seite berichten.
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 06.03.2024 bis einschließlich 22.03.2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 707.251 Aktien.
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Rechtlicher Hinweis
Soweit wir Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Prognosen oder Erwartungen der Aussagen mit bekannten oder unbekannten Risiken und Ungewissheit verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen können je nach Veränderung der Rahmenbedingungen abweichen.
Weder Evonik Industries AG noch mit ihr verbundene Unternehmen übernehmen eine Verpflichtung, enthaltene Prognosen, Erwartungen oder Aussagen zu aktualisieren.