Governance & Compliance

Gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Governance) ist nicht nur wichtiger Bestandteil der Führungsphilosophie von Evonik, sondern auch ein Nachhaltigkeitsthema von hoher Relevanz. Dies gilt auch für Compliance, die unbedingte Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und interner Regelungen sowie verbindlich eingegangener Selbstverpflichtungen des Unternehmens. Mehr zu Governance und Compliance lesen sie auf den folgenden Seiten.

Compliance

Verhaltenskodex

Hinweisgebersystem

Menschenrechte

Corporate Governance

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Corporate Governance

Gute Corporate Governance, also verantwortungsvolle, zielgerichtete Unternehmensführung und Kontrolle, ist integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse von Evonik.  Sie soll das Vertrauen in unser Unternehmen stärken und dadurch eine nachhaltige Wertsteigerung ermöglichen. 

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Wertemanagement

Die finanzielle Unternehmenssteuerung von Evonik erfolgt auf der Basis eines konsistenten, wertorientierten Kennzahlensystems. Diese Steuerungskennzahlen dienen der Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs der operativen Geschäftseinheiten und des Konzerns.

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Risikostrategie

Als zentraler Bestandteil unserer Unternehmenssteuerung dient das Risikomanagement der gezielten Sicherung bestehender und künftiger Erfolgspotenziale sowie der Vermeidung bzw. Gegensteuerung und Minimierung von Risiken.

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Directors’ Dealings

Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Evonik Industries AG sowie die mit diesen in enger Beziehung stehenden natürlichen und juristischen Personen sind nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) verpflichtet, Eigengeschäfte mit Evonik-Aktien, Evonik-Schuldtiteln, damit verbunden Derivaten und anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten (sogenannte Directors’ Dealings) an Evonik und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden. 

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Organe

Charakteristisch für das deutsche Corporate-Governance-System und damit Grundlage für die Corporate-Governance-Struktur von Evonik ist die Trennung der Funktionen "Leitung" und "Überwachung" in zwei unterschiedliche Organe, den Vorstand einerseits und den Aufsichtsrat andererseits.