Ad-hoc Mitteilungen

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Emittenten von in der Europäischen Union emittierten Finanzinstrumenten sind verpflichtet, öffentlich nicht bekannte Informationen, die unmittelbar den Emittenten betreffen und die geeignet sind, den Kurs solcher Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen, unverzüglich publik zu machen (Artikel 17 Marktmissbrauchsverordnung). Dies erfolgt durch sogenannte Ad-hoc-Mitteilungen.

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Rechtlicher Hinweis

Soweit wir Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Prognosen oder Erwartungen der Aussagen mit bekannten oder unbekannten Risiken und Ungewissheit verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen können je nach Veränderung der Rahmenbedingungen abweichen.

Weder Evonik Industries AG noch mit ihr verbundene Unternehmen übernehmen eine Verpflichtung, enthaltene Prognosen, Erwartungen oder Aussagen zu aktualisieren.