Directors’ Dealings
Mitteilungen über meldepflichtige Wertpapiergeschäfte nach Art. 19 MMVO / §15A WPHG A.F.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Evonik Industries AG sowie die mit diesen in enger Beziehung stehenden natürlichen und juristischen Personen sind nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) verpflichtet, Eigengeschäfte mit Evonik-Aktien, Evonik-Schuldtiteln, damit verbunden Derivaten und anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten (sogenannte Directors’ Dealings) an Evonik und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden. Eine Mitteilungspflicht besteht, sobald das Gesamtvolumen der Geschäfte eines Mitglieds des Vorstandes oder des Aufsichtsrates oder der mit ihm in enger Beziehung stehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres ein Transaktionsvolumen von 20.000 Euro erreicht.
Rechtlicher Hinweis
Soweit wir Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Prognosen oder Erwartungen der Aussagen mit bekannten oder unbekannten Risiken und Ungewissheit verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen können je nach Veränderung der Rahmenbedingungen abweichen.
Weder Evonik Industries AG noch mit ihr verbundene Unternehmen übernehmen eine Verpflichtung, enthaltene Prognosen, Erwartungen oder Aussagen zu aktualisieren.