Stimmrechtsmitteilung

Stimmrechtsmitteilung

Aktionäre der Evonik Industries AG sind nach §§ 33 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) (bis 2. Januar 2018: §§ 21 ff. WpHG) verpflichtet, Veränderungen in der Höhe ihres Stimmrechtsanteils, die bestimmte Schwellen erreichen bzw. unter- oder überschreiten (Prozentanteile: 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50, 75), unverzüglich gegenüber der Evonik Industries AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen anzuzeigen. Mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent erstreckt sich diese Pflicht auch auf Veränderungen beim Halten von Finanzinstrumenten im weitesten Sinne, die einem Investor ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene Evonik-Aktien zu erwerben. Die Evonik Industries AG ist gemäß § 40 WpHG (bis 2. Januar 2018: § 26 WpHG) zur Veröffentlichung dieser Mitteilungen verpflichtet.

Die von der Evonik Industries AG vorgenommenen Veröffentlichungen gemäß § 40 WpHG (bis 2. Januar 2018: § 26 WpHG) finden Sie auf dieser Seite.

Wir bitten Aktionäre, die verpflichtet sind, der Evonik Industries AG eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen mitzuteilen, um Übersendung der entsprechenden Mitteilung an:

Email: investor-relations@evonik.com
Fax: +49 201 177-3140

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Rechtlicher Hinweis

Soweit wir Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Prognosen oder Erwartungen der Aussagen mit bekannten oder unbekannten Risiken und Ungewissheit verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen können je nach Veränderung der Rahmenbedingungen abweichen.

Weder Evonik Industries AG noch mit ihr verbundene Unternehmen übernehmen eine Verpflichtung, enthaltene Prognosen, Erwartungen oder Aussagen zu aktualisieren.