Harmonisierte EU‑Biozidvorschriften für verbesserten Schutz
Ziel der europäischen Biozid-Verordnung ist die Harmonisierung der europäischen Bestimmungen für Biozidprodukte und deren Wirkstoffe. Durch die Risikobewertung soll ein hohes Maß an Schutz für Menschen, Tiere und Umwelt gewährleistet sowie eine ausreichende Wirksamkeit der Produkte gegen die Zielspezies sichergestellt werden.
Zulassung für Biozidprodukte
Die Biozidverordnung der Europäischen Union schreibt einen zweistufigen Prozess vor, in welchem der Wirkstoffbeurteilung die Autorisierung der einzelnen Biozidprodukte folgt.
Peressigsäure und Wasserstoffperoxid enthaltende Produkte von Evonik erfüllen die Anforderungen der europäischen Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 und werden daher aktiv bei der Produktregistrierung im Rahmen der Biozidverordnung unterstützt. Während des Übergangszeitraums werden die bereits vorhandenen Biozidprodukte mit den bestehenden nationalen Biozidregistrierungen vertrieben.
Artikel 95 regelt die Übergangsmaßnahmen für die Marktplatzierung von Wirkstoffen oder einzelnen Biozidprodukten, in denen diese Wirkstoffe enthalten sind. Zu diesem Zweck hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Liste von Unternehmen veröffentlicht, die ein Dossier zur Unterstützung von Wirkstoffen innerhalb des Prüfungsprogramms für bestehende Stoffe eingereicht haben.
Als Mitglied der CEFIC-Untergruppe Wasserstoffperoxid (Cefic Hydrogen Peroxide Sub Group) sowie der CEFIC-Registrierungsgruppe Peressigsäure (Cefic Peracetic Acid Registration Group) hat Evonik Wasserstoffperoxid und Peressigsäure als Wirkstoffe im Rahmen der Biozidverordnung unterstützt. Daher erfüllt Evonik die Verpflichtungen gemäß Artikel 95 und ist in der oben genannten Liste von Wirkstoffherstellern aufgeführt.
Evonik betreibt eine EU-weite Biozid-Produktregistrierung.
Video
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