Energie & Klimapolitik

Zentrale Voraussetzung für Innovation, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit

Energie- und Klimapolitik prägt die Rahmenbedingungen, unter denen Evonik in Deutschland und Europa produziert, investiert und Innovationen entwickelt. Als weltweit tätiges Chemieunternehmen ist Evonik auf eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung angewiesen. Gleichzeitig leisten unsere Produkte und Technologien selbst einen wichtigen Beitrag zur Transformation hin zur Klimaneutralität, indem sie Emissionen senken, Ressourcen effizienter nutzen und nachhaltigere industrielle Prozesse ermöglichen.

Damit industrielle Wertschöpfung, Innovationen und Investitionen in Europa erhalten bleiben, braucht es verlässliche politische Rahmenbedingungen. Hohe Energiekosten und ein intensiver internationaler Wettbewerb stellen den Industriestandort Deutschland und Europa vor erhebliche Herausforderungen.
Aus Sicht von Evonik müssen Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit daher zusammen gedacht werden.

Für eine gelingende Transformation zur Klimaneutralität sind wettbewerbsfähige Energiepreise, ein kosten- und systemeffizienter Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sowie geeignete Rahmenbedingungen für innovative Klimaschutztechnologien und die dafür erforderlichen Infrastrukturen entscheidend. Ebenso braucht es eine Ausgestaltung energie- und klimapolitischer Instrumente (EU ETS), die Investitionen in Europa fördert, Carbon Leakage verhindert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sichert.

Auf der folgenden Seite finden Sie die Positionen und Stellungnahmen von Evonik zu diesen und weiteren zentralen energie- und klimapolitischen Themen.


EU-Emissionshandel (ETS)

Wo bleibt die Wettbewerbsfähigkeit?

EU ETS1-Revision riskiert ohne zentrale Anpassungen weitere Anlagenschließungen und Jobverluste! 

Die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems 1 (EU ETS1) erfolgt in einem entscheidenden Moment für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Während die chemische Industrie weiterhin entschlossen ist, zur Dekarbonisierung beizutragen, hängt die Wirksamkeit der Klimapolitik davon ab, ob die Transformation unter Beibehaltung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit in Europa erhalten bleibt. Leider ist der aktuelle Entwurf der EU ETS1-Revision noch nicht auf dem richtigen Weg.

Wir erkennen an, dass die Kommission in ihrem Entwurf die Verlängerung der kostenlosen Zuteilung der EU ETS1-Zertifikate und der indirekten CO2-Kostenkompensation bis 2040 sowie die Möglichkeit sektorspezifischer Wärme- und Brennstoff-Benchmarks ab 2031 vorschlägt. Aus unserer Sicht werden die vorgenommenen Anpassungen nicht zur Rettung der energieintensiven Industrie beitragen. Eine bessere Wettbewerbsfähigkeit ist so nicht zu erwarten.

Evonik möchte zu einem tragfähigen Ergebnis beitragen, indem Bereiche hervorgehoben werden, die weiterer Klärung oder Verbesserung bedürfen – insbesondere in Bezug auf die Konditionalität, die Bedingungen der kostenlosen Zuteilung, die Gestaltung von Benchmarks, die Exportwettbewerbsfähigkeit und den Schutz vor extremen Kohlenstoffpreisspitzen. 

Zentrale Punkte für Evonik:

  1. Konditionalität 
  2. Sektorielle Benchmarks 
  3. Linearer Reduktionsfaktor (LRF) 
  4. Internationale Zertifikate 
  5. Weitere wichtige Elemente 
Konditionalität

Ab 2031 soll die kostenlose Zuteilung an einen verifizierten und öffentlich zugänglichen „Invest in EU Decarbonisation Plan“ sowie an Investitionen in Höhe des vollständigen Marktwerts der Zuteilung gekoppelt werden. 80 % würden nach Genehmigung des Plans zugeteilt, die verbleibenden 20 % erst nach Umsetzung und Nachweis einer signifikanten Emissionsminderung auf Anlagenebene. Damit leitet die Kommission einen Paradigmenwechsel ein: Statt Carbon Leakage Schutz, d.h. Minimierung der Abwanderung der Industrie, sollen Investitionen erzwungen werden. Die kostenlose Zuteilung ist jedoch kein Finanzierungsinstrument für Transformationsinvestitionen, sondern ein zentraler Schutz vor Carbon Leakage. Sie stellt Unternehmen kein zusätzliches Kapital zur Verfügung, sondern reduziert lediglich einen Teil der EU ETS1-bedingten Mehrkosten. Zusätzliche Investitionsauflagen oder Kürzungen würden daher Investitionsmittel binden und die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Standorte schwächen. Zudem schaffen die vorgeschlagenen Konditionalitäten erhebliche Planungsunsicherheit und Bürokratie. Unternehmen müssten Dekarbonisierungspläne erstellen und Investitionen planen, obwohl zentrale Rahmenbedingungen wie Zuteilungsmengen, wirtschaftlicher Wert und konkrete Investitionsanforderungen noch nicht feststehen. Für kapitalintensive Industrieprojekte sind jedoch langfristig verlässliche Rahmenbedingungen unverzichtbar. Kürzungen der kostenlosen Zuteilung lösen keine zusätzlichen Investitionen aus, solange wettbewerbsfähige CO₂-arme Energieträger, Technologien, Infrastrukturen und belastbare Nachfragesignale für CO₂-arme Produkte fehlen. Im Gegenteil: Steigende EU ETS1-Kosten können dringend benötigtes Kapital von der Transformation abziehen.

Wir fordern daher:

Die kostenlose Zuteilung muss als Carbon Leakage-Schutz erhalten bleiben und darf nicht mit zusätzlichen Investitions- oder Finanzierungspflichten konditioniert werden.

Die immer wieder vorgebrachten Behauptungen, dass zugeteilte Freizertifikate verkauft werden, um Investitionen im EU-Ausland zu finanzieren, können wir nicht nachvollziehen. Wir plädieren daher dafür, dass wenn die Kommission an dem Konzept der Konditionalität festhalten will, dieses als Anreizinstrument für Early Movers einsetzt.

Unser Vorschlag:

Für Early Mover sollen die bereits in 2021 bis 2030 getätigten Investitionen, die zu Emissionsminderungen geführt haben, angerechnet werden und dafür zusätzliche Zertifikate erhalten. Auch Anlagen, die bereits bis 2035, bis 2040 und bis 2045 Emissionsminderungen und/oder die Klimaneutralität erzielen, sollen durch zusätzliche Zertifikate dazu angereizt werden.

Benchmark-Reform muss industrielle Realitäten widerspiegeln

Der Vorschlag COM(2026) 619 erhöht die kostenlose Zuteilung für 2026–2030, indem die maximale jährliche Aktualisierungsrate so gesenkt wird, dass der verfügbare Puffer von rund 80 Millionen Zertifikaten (laut Kommission rund 6 Milliarden Euro) aufgebraucht wird, ohne den sektorübergreifenden Korrekturfaktor auszulösen. Die entstehende Entlastung ist auf Anlagenebene jedoch unzureichend. Zusätzliche Ansätze, wie die Aktivierung weiterer Zertifikatereserven, sollten angesichts der aktuellen Krisenphase geprüft werden, insbesondere:  

  • Benchmark-Methodologien müssen verfügbare Technologien widerspiegeln: Leider bleiben Methodologie, Referenzzeiträume und Datenbasis unverändert; es gibt weder ein Einfrieren des Wärme Benchmarks noch eine methodische Neuausrichtung. Aus Sicht der wärmeintensiven Chemie bleibt die zugrunde liegende Schwierigkeit bestehen. Die Folgenabschätzung zeigt selbst, dass der Wärme-Benchmark hauptsächlich durch die zulässige maximale Obergrenze und nicht durch tatsächlich erreichbare Leistungen bestimmt wird: Die gemessene Leistung der effizientesten Anlagen ist sehr gering, da sie überwiegend auf Biomasse basiert – eine Option, die der chemischen Industrie im erforderlichen Maßstab nicht zur Verfügung steht. Evonik schlägt vor, im weiteren Prozess zu prüfen, wie die Benchmark-Bildung stärker an weit verbreitete, wirtschaftlich tragfähige Technologien angepasst werden kann.
  • Sektorspezifische Benchmarks sind eine positive Entwicklung: Ab 2031 sieht der Vorschlag erstmals die Möglichkeit sektorspezifischer Wärme- und Brennstoff-Benchmarks vor (Änderung von Art. 10a(2)), einschließlich der Festlegung von Systemgrenzen und Basiswerten durch delegierte Rechtsakte. Evonik begrüßt diese Öffnung ausdrücklich. Ihre Wirkung hängt jedoch vollständig von der konkreten Gestaltung ab – insbesondere vom gewählten Basiswert. Evonik bietet an, die technische Grundlage für einen geeigneten sektoralen Benchmark für die chemische Industrie beizusteuern. 
  • Es darf nicht zu einem politischen Vertrauensbruch kommen. Modernste Anlagen wurden bspw. Anfang der 2020er Jahre in Betrieb genommen. Entscheidungsbasis war: was ist verfügbar und was ist wirtschaftlich? Wenn diese neuen Anlagen gleichbehandelt werden, wie „alte“ Anlagen wird es solche Investitionen nicht mehr geben.  
Linearer Reduktionsfaktor (LRF) weniger steil abflachen, kostenlose Zuteilung und Strompreiskompensation verlängern
  • Abflachung des LRF und Fortführung des EU ETS1 über 2039 hinaus: Der abgeflachte Reduktionspfad (linearer Reduktionsfaktor von 3,7 % für 2031–2035 und 1,7 % ab 2036) stellt sicher, dass Zertifikate auch in den 2040er Jahren verfügbar sind, bleibt aber zu steil. Unser Vorschlag: Die Prozentsätze sollten sich nicht nur an den Klimazielen, sondern auch an der Machbarkeit des Transformationspfads orientieren. Das muss dazu führen, dass der LRF zunächst flacher ausgestaltet wird als aktuell geplant. Das heißt konkret: Der LRF sollte in dem Jahr, in dem die Richtlinie in Kraft tritt, bei 1,7 % liegen (bis 2035) und 3,7% ab 2036. Dies würde eine mehr ausbalancierte Entwicklung sicherstellen, ohne dabei das 2050-Ziel in Frage zu stellen. Gleichzeitig würde es Unternehmen in den späten 2020 und frühen 2030ern mehr Raum zum Atmen geben. 
  • Verlängerung der kostenlosen Zuteilung und der Strompreiskompensation bis 2040: Die Fortsetzung der beiden Carbon Leakage-Schutzmechanismen ist zwingend erforderlich mangels vergleichbarer Systeme in anderen Wettbewerbsregionen außerhalb der EU. Dieser Punkt ist von besonderer Bedeutung für die chemische Industrie. Eine Ausweitung des CBAM auf weitere Chemieprodukte ist nicht sinnvoll, da die Wertschöpfungsketten der Chemie wohl die komplexesten darstellen und der CBAM noch nicht beweisen konnte, ausreichenden Carbon Leakage-Schutz im Binnen- und Exportmarkt zu liefern.  
Internationale Zertifikate

Evonik begrüßt, dass die Kommission die Nutzung internationaler Zertifikate ermöglicht. Allerdings ist der Erwerb nur der Kommission vorbehalten. Wir plädieren dafür, dass auch die Betreiber von EU ETS1-Anlagen internationale Zertifikate zur CO2-Minderung erwerben dürfen. Dies würde größere Flexibilität und Liquidität am Markt bedeuten. Klimaschutz ist eine globale Herausforderung und sollte primär dort erfolgen, wo es am günstigsten ist. 

Weitere Elemente sollten im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden

Einige für energieintensive Industrien wichtige Instrumente sind im Vorschlag nicht vorgesehen. Wir schlagen vor, diese im weiteren Prozess zu prüfen:

  • Die aktuelle Ausgestaltung des EU ETS1 rechtfertigt den fortgesetzten Betrieb der Marktstabilitätsreserve nicht mehr. Deren Abschaffung erhöht die Vorhersehbarkeit des Marktes, vermeidet unangemessene Preisverzerrungen und stärkt die Investitionssicherheit für Anlagen, die vom EU ETS1 erfasst werden. 
  • Schutz für Exporte in Drittländer, da das aktuelle CBAM nur den Binnenmarkt abdeckt. Ein Kompensationsmechanismus für die Wettbewerbsfähigkeit und Chancengleichheit europäischer Produkte in Drittlandmärkten fehlt weiterhin. Ob und wo dieses Thema aufgegriffen wird, ist derzeit offen. Wir sind zudem der Meinung, dass der CBAM bis auf Weiteres ausgesetzt und nicht ausgeweitet werden sollte, bis ein Nachweis darüber erbracht wurde, einen wirksamen Carbon Leakage-Schutz analog zur kostenlosen Zuteilung und der Strompreiskompensation zu bieten. 
  • Mechanismus zur Begrenzung extremer Preisspitzen, der Investitionssignale erhält, ohne die europäische Produktion strukturell zu verdrängen.