Menschenrechte zu respektieren, ist ein zentrales Element unternehmerischer Verantwortung. Wir stellen uns den daraus erwachsenden Verpflichtungen überall im Unternehmen und entlang der Wertschöpfungskette entsprechend unseren Einflussmöglichkeiten.

Mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kodifiziert der Gesetzgeber die Pflicht der Unternehmen, durch ihre Geschäftstätigkeit nicht zu Menschenrechtsverletzungen beizutragen. Zu den geschützten Rechtspositionen gehören unter anderem die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Verhinderung von Zwangs- und Pflichtarbeit sowie Kinderarbeit und das Recht auf Vereinigungsfreiheit, der Zivil- und Sozialpakt der Vereinten Nationen und Arbeitsschutzvorschriften des Beschäftigungsortes. Darüber hinaus verlangt das Gesetz die Einhaltung von drei internationalen Umweltabkommen wie etwa die des Minimata-Übereinkommens. 

Evonik verfügt über mehrere Instrumente, Verhaltensgrundsätze und Leitlinien, die die Wahrung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten gewährleisten sollen. 

Menschenrechtliche Risikoanalyse (Due Diligence)

Evonik hat im Jahr 2022 erstmals eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchgeführt. Diese umfasst auch umweltbezogene Aspekte des eigenen Geschäftsbereichs sowie unmittelbarer und mittelbarer Zulieferer. Die Risikoanalyse wird regelmäßig fortlaufend in einem jährlichen Regelprozess und anlassbezogen durchgeführt.

Geschäftspartner Integritätsprüfungen

Geschäftspartnerprüfungen werden bei Evonik für verschiedene Fachthemen in verschiedenen Fachbereichen durchgeführt. Um Synergien zu heben, Doppelarbeit zu vermeiden und Transparenz zu schaffen, wurde eine dauerhafte Projektgruppe eingerichtet. Teilnehmer sind Legal & Compliance, Procurement, Marketing & Sales Excellence, Foreign Trade, Group Security und Human Rights. Gemeinsam mit dem externen Anbieter SIGNUM Consulting GmbH haben diese Funktionen ein IT-gestütztes Verfahren zur Integritätsprüfung von Geschäftspartnern aufgebaut. Das ermöglicht es den Fachbereichen, zusätzlich zu den eigenen fachbereichsinternen Prüfungen Integritätsprüfungen zu beauftragen, erforderliche Maßnahmen einzuleiten und zu monitoren. Sofern ein relevantes Prüfungsergebnis vorliegt, erfolgt eine automatisierte Benachrichtigung, mit der die Fachbereiche um Evaluierung gebeten werden. Diese IT-Lösung erleichtert darüber hinaus die fachbereichsübergreifende Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation.

Lieferantenqualifizierung und Bewertung