Menschenrechte zu respektieren, ist ein zentrales Element unternehmerischer Verantwortung. Wir stellen uns den daraus erwachsenden Verpflichtungen überall im Unternehmen und entlang der Wertschöpfungskette entsprechend unseren Einflussmöglichkeiten.
Mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kodifiziert der Gesetzgeber die Pflicht der Unternehmen, durch ihre Geschäftstätigkeit nicht zu Menschenrechtsverletzungen beizutragen. Zu den geschützten Rechtspositionen gehören unter anderem die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Verhinderung von Zwangs- und Pflichtarbeit sowie Kinderarbeit und das Recht auf Vereinigungsfreiheit, der Zivil- und Sozialpakt der Vereinten Nationen und Arbeitsschutzvorschriften des Beschäftigungsortes. Darüber hinaus verlangt das Gesetz die Einhaltung von drei internationalen Umweltabkommen wie etwa die des Minimata-Übereinkommens.
Evonik verfügt über mehrere Instrumente, Verhaltensgrundsätze und Leitlinien, die die Wahrung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten gewährleisten sollen.